Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Eine Kündigung kommt oft überraschend – umso wichtiger ist es, schnell Klarheit über die nächsten Schritte zu gewinnen. Eine zentrale Frage lautet dabei: Wie viel Abfindung steht mir zu – oder kann ich verhandeln?

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie einfach, schnell und anonym berechnen, wie hoch Ihre mögliche Abfindung ausfallen könnte – basierend auf Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Bruttomonatsgehalt und dem individuell gewählten Abfindungsfaktor.

Abfindungsrechner

Faktor: 0,50
Regelabfindung
Abfindung: 0,00 €

Beispiel: So funktioniert der Abfindungsrechner

Anstellungsdatum: 06.05.2003
Bruttomonatsgehalt: 3.700 €
Abfindungsfaktor: 0,29

Bei einem Faktor von 0 bis 0,49 handelt es sich eher um eine geringe Abfindung: Es liegen valide Gründe für die Kündigung vor, und der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Grunde nicht weiterführen möchte.

Ergebnis: Die mögliche Abfindung beträgt 23.609 €

 

Wie berechnet man eine Abfindung?

Die Faustformel lautet:
Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Abfindungsfaktor

Der Abfindungsfaktor hängt von vielen individuellen Faktoren ab, z. B.:

  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

  • Verhalten und Strategie des Arbeitgebers

  • Verhandlungsbereitschaft beider Seiten

 

Habe ich überhaupt Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich besteht im deutschen Arbeitsrecht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt jedoch Ausnahmen.

In der Regel ist eine Abfindung Verhandlungssache – das Ergebnis vieler Faktoren: rechtlich, wirtschaftlich, taktisch und oft auch menschlich. Grundsätzlich soll damit das wirtschaftliche Risiko der bevorstehenden Erwerbslosigkeit auf Seiten des Arbeitnehmers kompensiert werden.