Abfindungen aus einem Arbeitsverhältnis beim Zugewinnausgleich

15. Januar 2023

Eheleute, die keinen Ehevertrag haben, befinden sich automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.  Kommt es zu einer Scheidung besteht die Möglichkeit einen Zugewinnausgleich zu beanspruchen. Es handelt sich dabei um eine Ausgleichszahlung, die einem der Partner nach der Scheidung zusteht.

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist oft sehr komplex. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto umfangreicher ist die Ermittlung. Dies gilt insbesondere bei unternehmerischer Tätigkeit, Gesellschaftsbeteiligungen und Immobilienbestand.
Jede Vermögensposition ist zu betrachten.

Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten haben, stellt sich die Frage, ob diese in die Berechnung miteinzubeziehen ist.

Das OlG Saarbrücken hat am 11.01.2022 (6 UF 91/21) beschlossen, dass eine Abfindung eine dem Zugewinnausgleich unterliegende Vermögensposition sein kann. Dies gilt, soweit mangels Einbeziehung der Abfindung in eine Unterhaltsregelung das Doppelverwertungsverbot nicht greift. Zudem darf der Ausgleichspflichtige bei einer stichtagsbezogenen Sicht den Abfindungsbetrag weder zur Deckung seines eigenen Bedarfs noch des Unterhalts eines anderen Berechtigten benötigen.

Möchten Sie sich scheiden lassen oder sind schon geschieden und wünschen Klarheit über Ihr Vermögen. Sprechen Sie uns gerne an.

Kathrin Otto

Rechtsanwältin Kathrin Otto

Bagusche + Partner
Rechtsanwälte mbB
Bahnhofstraße 38
66111 Saarbrücken