Ärger beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist nicht selten. So streiten Käufer und Verkäufer häufig um Mängel und entsprechende Gewährleistungsrechte.
In einem von uns geführten Verfahren, hat das Saarländische OLG die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Danach können auch Vorfeldangaben in einem Internet-Inserat eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB darstellen. Autokäufe über Internetportale stellen in der heutigen Zeit den Regelfall da. Käufer stoßen hierbei immer wieder auf das Problem, dass Angaben über das Fahrzeug im Inserat nicht mit der tatsächlichen Beschaffenheit des Autos übereinstimmen. Dies kann einen Mangel darstellen und so zu Gewährleistungsrechten des Käufers führen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 23.06.2022 mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Es folgt hier der gefestigten Rechtsprechung des BGH. Danach können bereits Vorfeldangaben in einem Internet-Inserat eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien darstellen. Auch ein Hinweis am Ende des Internet-Inserats, dass die gemachten Angaben unverbindlich sind, ändert daran nichts. Denn laut dem OLG Saarbrücken „erwartet ein Kaufinteressent bei einer solchen Klausel nicht, dass er die Fehlerhaftigkeit sämtlicher vorstehender Detailangaben zu dem Fahrzeug hinnehmen muss“. Vielmehr geht Interessent davon aus, dass etwaige falsche Angaben bis zum Vertragsschluss korrigiert werden. Im konkreten Fall hat die Beklagte in ihrem Internet-Inserat Angaben zum Kilometerstand des angebotenen Camping-Fahrzeugs gemacht (ohne eine „ca.“-Angabe). Die Angabe eines genauen Kilometerstands stellt ohne deutlichen gegenteiligen Hinweis regelmäßig die Laufleistung des Fahrzeugs dar. Die Laufleistung des Campers ist von dem angegebenen Kilometerstand abgewichen. Aufgrund dieses Sachmangels konnte die Käuferin wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.
Haben Sie beim Autokauf im Internet ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir helfen gerne, Ihre Rechte geltend zu machen.
Autorin: Rechtsreferendarin Krystina Grandjean-Bieg