Coronahilfe – Überbrückungshilfe III Plus

01. Oktober 2021

Die Bedingungen für die Beantragung der Ü III plus entsprechen den Voraussetzungen der Ü III. Neu ist die sog. „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, können ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

Bagusche + Partner
Rechtsanwälte mbB
Bahnhofstraße 38
66111 Saarbrücken