Ab dem 01.01.2023 gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ihrer Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ersetzt die bisherige papierbasierte AU und bietet zahlreiche Vorteile.
Schnellere Bearbeitung und Auszahlung des Krankengeldes – Die Vorteile für Arbeitnehmer
Durch die eAU entfällt die manuelle Übermittlung der Bescheinigung durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber, was mögliche Fehler und Verzögerungen minimiert und den Betrug verhindert. Die Bescheinigung wird direkt vom Arzt oder Heilpraktiker elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt, was eine schnellere Bearbeitung und Auszahlung des Krankengeldes ermöglicht.
Die eAU ist somit eine moderne Lösung, die das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig verbessert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können von den vielen Vorteilen profitieren und sollten sich frühzeitig über die Umstellung informieren, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.