Einkommenssteuererklärung

31. März 2023

Wer muss eigentlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Von wem und wann eine Einkommenssteuererklärung einzureichen ist hängt maßgeblich von der verübten Tätigkeit ab. Abgabepflichtig sind insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Diese müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben, soweit ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Im Jahre 2022 lag dieser bei 10.347 €. Im Jahre 2023 ist er auf 10.908 € gestiegen.Bei Angestellten wird die Steuer als Lohnsteuer vom Arbeitgeber von dem Gehalt abgezogen. Der Abzug der Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer dar. Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige gem. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG eine Steuererklärung abgeben. Wenn die Einkünfte jedoch vollständig oder teilweise aus einer unselbstständigen Tätigkeit bezogen werden und von dem Arbeitgeber ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, ist die Einreichung einer Einkommenssteuererklärung nur unter bestimmten Voraussetzungen notwendig. Dabei ist insbesondere die Vorschrift des § 46 EStG von Belang. Hier wird geregelt, wann ein Angestellter eine Einkommenssteuererklärung einzureichen hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

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