Insolvenzeröffnungsgründe: Neufassung des IDW S11

18. Februar 2022

Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) hat das IDW S11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen ) reformiert. Berücksichtigt wird die Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit  gemäß § 18 InsO (24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate). Weiterhin sind die geänderten Fristen für die Insolvenzantragspflicht berücksichtigt: 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen bei Überschuldung. Der IDW Standard gibt zudem einen Überblick über die geänderten Insolvenzantragspflichten im Rahmen der Pandemie. Auch wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt.

 

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

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