Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) hat das IDW S11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen ) reformiert. Berücksichtigt wird die Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate). Weiterhin sind die geänderten Fristen für die Insolvenzantragspflicht berücksichtigt: 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen bei Überschuldung. Der IDW Standard gibt zudem einen Überblick über die geänderten Insolvenzantragspflichten im Rahmen der Pandemie. Auch wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt.