Schufa verkürzt Eintragungsdauer

31. März 2023

Künftig werden Informationen zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von der Schufa lediglich sechs Monate anstatt drei Jahre gespeichert. Dies hat die Schufa bekanntgegeben. Ursprünglich sollte sich der BGH damit befassen, ob die Dauer der Datenspeicherung rechtens ist. Dieser setzte das Verfahren jedoch aus, da er in zwei ähnlichen Verfahren auf die Entscheidung des EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens wartet. Durch die Anmeldung und Durchführung einer Privatinsolvenz ist es Privatpersonen möglich sich von ihren Schulden zu befreien, selbst wenn diese nicht vollumfänglich von der Person zurückgeleistet werden können. Nach dem Insolvenzverfahren kommt es zu der sogenannten Restschuldbefreiung. Die dazu gehörigen Informationen wurden bis lang 3 Jahre von der Schufa gespeichert. Die Speicherdauer beträgt nunmehr ein halbes Jahr.

Wiss. Mit. Lara Heyd

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

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