Wann hat ein Widerspruch gegen eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen Erfolg?

09. September 2021

Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Womit hat der Mieter in einem Räumungsprozess zu rechnen?

Der BGH hat in diesem Jahr (BGH, Urteil v. 28.4.2021, VIII ZR 6/19) entschieden, dass die vom Mieter in einem Räumungsprozess vorgelegten Atteste nicht ausreichen, um den Widerspruch gegen die Kündigung zu begründen und damit eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu erreichen.

Das Landgericht hatte eine Räumungsklage abgewiesen, obwohl die Kündigung wegen Eigenbedarf wirksam war.

Es hatte den Härteeinwand des Mieters bejaht und angeordnet, dass das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortgesetzt werde.

Der BGH hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen. Der BGH hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass das Landgericht seine Entscheidung nicht allein auf die vom Mieter vorgelegten ärztlichen Atteste hätte stützen dürfen. Da der Vermieter die Behauptungen zum Gesundheitszustand bestritten und ein Sachverständigengutachten angeboten hatte, hätte das Landgericht ein Gutachten zu Art, Umfang und den konkreten Auswirkungen der vom Mieter behaupteten Erkrankungen einholen müssen.

Der Gutachter muss Feststellungen zu der Art und zum Ausmaß der Erkrankungen und den damit verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen treffen. Er muss auch Feststellungen dazu treffen, wie sich ein Wohnungswechsel konkret auswirken würde.

Fazit:

Mit dieser Entscheidung wird wieder klar, wie entscheidend Verfahrenskenntnisse sind. Wir beraten und vertreten Sie gerne in Räumungsprozessen.

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

Bagusche + Partner
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66111 Saarbrücken