Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist der Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete. Hier haben wir uns auf ausgewählte Bereiche, insbesondere GmbH-Recht, Geschäftsführer-Recht, Vereinsrecht und Franchiserecht spezialisiert und unser Wissen durch langjährige Beratung und Praxiserfahrungen vertieft. Wir begleiten Sie bei der Gründung  des Unternehmens und beraten Sie im unternehmerischen Alltag in allen Rechtsfragen. 

Wir wollen Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte verstehen. Deshalb beschäftigen wir uns auch intensiv mit Ihrer Branche. Denn nur so können wir bedarfsgerecht und effektiv beraten.

 

Arbeitsrecht
Forderungsmanagement
Gesellschaftsrecht
Bankrecht
Krise und Sanierung
Unfall- und Schadensregulierung
Familienrecht
Mietrecht

GmbH-Recht 

Die Rechtsform der GmbH erfreut sich in Deutschland größter Beliebtheit. Wir begleiten hier alle Rechtsfragen – von der Gründung der GmbH bis zur Liquidation.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Beratung der GmbH- Geschäftsführer. Nur wer die Risiken kennt, kann als Geschäftsführer auch rechtssicher handeln.

Im Leben einer GmbH, kommt es nicht selten zu großen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen, in der Regel zum Nachteil der Gesellschaft. Auch bei diesen Gesellschafterstreitigkeiten bieten wir Hilfestellung an. 

 

Aktiengesellschaft

Das Aktienrecht ist eine komplexe Materie. Bereits bei der Gründung der Aktiengesellschaft ist die durch das Aktiengesetz vorgegebene absolute Formstrenge zu beachten. Die Organe der AG haben auch in der Folgezeit eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Lassen Sie sich in Ihrer jeweiligen Funktion transparent und ergebnisorientiert beraten.

Vereinsrecht

In Deutschland gibt es derzeit etwa 600.000 eingetragene Vereine mit Millionen von Mitgliedern aus den verschiedensten Bereichen wie z.B. Sport, Freizeit, Natur, Kultur und Soziales.

Die Anforderungen, die eine Vereinsgründung oder der dann gegründete Verein mit sich bringen, werden häufig stark unterschätzt. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand muss sich mit einer Vielzahl von Themen, wie z.B. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht auseinandersetzen. Auch die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung, Beschlussfassungen, Entlastungen und Satzungsänderungen oder der Ausschluss von Mitgliedern sind häufige Fehlerquellen mit teilweise weitreichenden Folgen.

Durch seine aktive Vereinstätigkeit und zahlreiche Gründungen ist Herr Tobias Bagusche mit den praktischen Anforderungen der Praxis bestens vertraut.