Mein Bankschließfach wurde aufgebrochen.

12. April 2022

In der jüngeren Vergangenheit wurde bundesweit immer wieder über aufgebrochene Bankschließfächer berichtet, teilweise durch spektakuläres bzw. extrem dreistes Vorgehen. Nach den aktuellen Verlautbarungen der lokalen Medien, ist nun auch eine Bank in Saarbrücken und damit die Inhaber der Schließfächer betroffen. Die Betroffenen sind nun gehalten, ihre Rechte geltend zu machen. Zwar wird ein Teil der gestohlenen Kundeneinlagen – bzw. der entsprechende Gegenwert in Geld – von der Versicherung getragen, wer haftet aber für den überschießenden Rest? Zu dieser Frage haben bereits verschiedene Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden. Zu beachten ist jedoch, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt die nicht zwingend auf den „Saarbrücker-Sachverhalt“ übertragbar sind. Uns haben bereits erste Anfragen zu diesem Thema erreicht. Derzeit prüfen wir den Sachverhalt unter Berücksichtigung der uns bisher bekannten Informationen. Sprechen Sie uns gerne an. Sie finden uns schräg gegenüber der betroffenen Bank.

Tobias Bagusche

Tobias Bagusche

Rechtsanwalt Tobias Bagusche

Bagusche + Partner
Rechtsanwälte mbB
Bahnhofstraße 38
66111 Saarbrücken