Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, kann der Mieter nach § 574 BGB widersprechen – etwa wenn ein Härtefall aus gesundheitlichen Gründen vorliegt. Aber: Welche Nachweise muss der Mieter erbringen, damit das Gericht ihn ernst nimmt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 28/23) wichtige Klarstellungen getroffen.
§ 574 BGB: Widerspruch bei unzumutbarem Umzug
Nach § 574 Abs. 1 BGB kann ein Mieter der Kündigung widersprechen, wenn der Umzug für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mieter schwer erkrankt ist oder sich sein Gesundheitszustand durch einen Umzug erheblich verschlechtern würde.
Der entschiedene Fall
Ein Mieter wehrte sich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Er legte eine „Stellungnahme über Psychotherapie“ seines behandelnden Psychoanalytikers vor und begründete, dass er unter akuter Depression, emotionaler Instabilität und Existenzängsten leide.
Das Amtsgericht und das Landgericht wiesen den Widerspruch ab – mit der Begründung, es fehle ein ausführliches fachärztliches Attest.
Was der BGH entschied
Der Bundesgerichtshof stellte klar:
Ein ausführliches fachärztliches Attest ist der maximale Nachweis, den ein Mieter erbringen kann – dieses ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch eine detaillierte Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers (z. B. Psychotherapeut, Psychoanalytiker) kann ausreichend sein. Gerichte müssen im Zweifel selbst fachkundige Hilfe einholen, um die gesundheitliche Härte zu prüfen.
Praktische Bedeutung
Mieter müssen nicht zwingend einen Facharzt aufsuchen, um ihre gesundheitlichen Gründe glaubhaft zu machen. Entscheidend ist:
- Konkrete Schilderung der Erkrankung und der Auswirkungen eines Umzugs.
- Unterstützende Unterlagen eines medizinisch qualifizierten Behandlers.
- Eindeutiger Bezug zwischen Krankheit und Unzumutbarkeit des Umzugs.
Fazit
Wer sich als Mieter auf eine gesundheitliche Härte nach § 574 BGB beruft, muss nicht zwingend ein fachärztliches Attest vorlegen.
Wichtig ist eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung mit einer geeigneten medizinischen Stellungnahme – selbst wenn sie nicht von einem Facharzt stammt.
Tipp: Je genauer der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Umzugsunfähigkeit dargestellt wird, desto höher sind die Erfolgschancen.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an.
RAin Kathrin Otto

